Unternehmensberatung

Leistungswirtschaftliche Sanierung

Die leistungswirtschaftliche Sanierung bezieht sich auf die Anpassung und Optimierung der operativen Geschäftsprozesse eines Unternehmens mit dem Ziel, die Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit wiederherzustellen. Im Gegensatz zur finanzwirtschaftlichen Sanierung, die sich primär auf die Finanz- und Kapitalstruktur eines Unternehmens konzentriert, fokussiert sich die leistungswirtschaftliche Sanierung auf die betrieblichen Abläufe und Strukturen.
 

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Managementberatung

Managementberatung, häufig auch als Unternehmensberatung bezeichnet, zielt darauf ab, Unternehmen in strategischen, organisatorischen und operativen Fragestellungen zu unterstützen. Berater bringen externe Expertise und Erfahrungen aus einer Vielzahl von Branchen und Projekten ein, um Unternehmen dabei zu helfen, Herausforderungen zu bewältigen, Potenziale zu identifizieren und Wachstumschancen zu nutzen.

 

 

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Kosten- Leistungsrechnung

Einführung einer Kosten-Leistungsrechnung bei SchmidtPartner Unternehmensberatung

 

Die SchmidtPartner Unternehmensberatung hat sich darauf spezialisiert, Unternehmen in finanziellen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen zu beraten. Ein zentrales Beratungsfeld ist die Einführung und Optimierung der Kosten-Leistungsrechnung (KLR). Mit ihrer Expertise unterstützt die SchmidtPartner Unternehmensberatung Unternehmen dabei, transparente, effiziente und leistungsstarke KLR-Systeme zu implementieren.
 

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Existenzgründung- und erweiterung

Existenzgründungsberatung bei SchmidtPartner

 


Die Schritte in die Selbstständigkeit sind sowohl aufregend als auch herausfordernd. Unser Team bei SchmidtPartner steht Ihnen als kompetenter Partner zur Seite, wenn Sie Ihr eigenes Unternehmen gründen möchten. Unsere maßgeschneiderte Existenzgründungsberatung begleitet Sie von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Umsetzung.

 

 

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Eigenverwaltung gemäß § 270 InsO 

In der deutschen Insolvenzordnung (InsO) stellt die Eigenverwaltung ein alternatives Verfahren zur herkömmlichen Insolvenzverwaltung dar. Dieses Modell ermöglicht es dem Schuldner, unter Aufsicht eines Sachwalters sein Unternehmen oder seinen Betrieb selbstständig fortzuführen und zu sanieren, anstatt die Kontrolle an einen externen Insolvenzverwalter abzugeben.

 

Kernaspekte der Eigenverwaltung:

  1. Erhalt der Geschäftsführung: Im Gegensatz zum regulären Insolvenzverfahren bleibt die Geschäftsleitung im Amt und behält die Kontrolle über das operative Geschäft.
  2. Einsetzung eines Sachwalters: Obwohl die Geschäftsführung erhalten bleibt, wird ein Sachwalter bestellt. Dieser überwacht den Prozess, schützt die Interessen der Gläubiger und stellt sicher, dass die Geschäftsführung ihren Pflichten nachkommt.
  3. Ziel: Das Hauptziel der Eigenverwaltung ist die Sanierung des Unternehmens. Sie dient dazu, das Unternehmen oder zumindest Teile davon zu erhalten und möglichst viele Arbeitsplätze zu sichern.
  4. Antragstellung: Ein Unternehmen kann die Eigenverwaltung beim zuständigen Insolvenzgericht beantragen. Das Gericht entscheidet dann, ob die Voraussetzungen für die Eigenverwaltung gegeben sind.
  5. Voraussetzungen: Die Eigenverwaltung wird nur zugelassen, wenn keine Gründe vorliegen, die erwarten lassen, dass die Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Gläubiger führt.
     

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Insolvenzplan - Ein Instrument zur Unternehmenssanierung

Der Insolvenzplan stellt im deutschen Insolvenzrecht ein zentrales Instrument dar, mit dem eine geordnete Umstrukturierung und Sanierung von Unternehmen ermöglicht wird. Er bietet eine Alternative zur klassischen Abwicklung des Insolvenzverfahrens und ermöglicht es, Unternehmen trotz finanzieller Schwierigkeiten fortzuführen und zu sanieren.

 

Was ist ein Insolvenzplan?
 

Ein Insolvenzplan ist ein schriftliches Dokument, das die geplanten Maßnahmen zur Umstrukturierung und Sanierung eines in Insolvenz geratenen Unternehmens beschreibt. Er wird in der Regel vom Schuldner in Zusammenarbeit mit einem Insolvenzverwalter oder Sachwalter und weiteren Beratern ausgearbeitet.

 

Struktur des Insolvenzplans:

  1. Teil A – Allgemeiner Teil: Hier werden die Grundlagen des Plans dargelegt, die Ursachen der Insolvenz analysiert und die Ziele des Plans beschrieben.
  2. Teil B – Besonderer Teil: In diesem Abschnitt werden die konkreten Maßnahmen zur Umsetzung des Plans detailliert beschrieben. Hierzu gehören beispielsweise Regelungen zur Befriedigung der Gläubiger, zur Umstrukturierung von Schulden oder zur Neuausrichtung des Unternehmens.
     

 

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