Transaktionsberatung

Due Diligence

Due Diligence“, was im Deutschen oft als „Sorgfältige Prüfung“ oder „Angemessene Sorgfalt“ übersetzt wird, ist ein Verfahren, das häufig im Rahmen von Unternehmenskäufen, Fusionen oder Investitionsprojekten angewendet wird.

Due Diligence – Sicherheit durch umfassende Analyse

Bei der Due Diligence handelt es sich um eine umfangreiche Risikoprüfung, die vor dem Abschluss von Unternehmenskäufen, Fusionen oder anderen bedeutenden Investitionsentscheidungen durchgeführt wird. Durch die sorgfältige Analyse von finanziellen, rechtlichen, steuerlichen und weiteren Aspekten eines Unternehmens lassen sich potenzielle Risiken identifizieren und bewerten. 

 

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Unternehmensbewertung

Die Unternehmensbewertung ist ein Prozess, bei dem der wirtschaftliche Wert eines Unternehmens ermittelt wird. Sie bildet oft die Grundlage für verschiedene geschäftliche Entscheidungen, sei es bei Unternehmenskäufen, -verkäufen, Fusionen oder zur Kapitalbeschaffung. Auch in rechtlichen Auseinandersetzungen oder steuerlichen Angelegenheiten kann eine Unternehmensbewertung notwendig werden.

 

 

 

 

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Mergers & Acquisitions

Mergers & Acquisitions (M&A) - Beratung

Mergers & Acquisitions (M&A) bezeichnet den Prozess des Zusammenschlusses und des Erwerbs von Unternehmen. Dabei spielen sowohl strategische als auch finanzielle Überlegungen eine Rolle. Die M&A-Beratung ist ein zentrales Element dieses Prozesses und unterstützt Unternehmen bei der Planung, Durchführung und Integration solcher Transaktionen.

 

 

 

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Eigenverwaltung gemäß § 270 InsO 

In der deutschen Insolvenzordnung (InsO) stellt die Eigenverwaltung ein alternatives Verfahren zur herkömmlichen Insolvenzverwaltung dar. Dieses Modell ermöglicht es dem Schuldner, unter Aufsicht eines Sachwalters sein Unternehmen oder seinen Betrieb selbstständig fortzuführen und zu sanieren, anstatt die Kontrolle an einen externen Insolvenzverwalter abzugeben.

 

Kernaspekte der Eigenverwaltung:

  1. Erhalt der Geschäftsführung: Im Gegensatz zum regulären Insolvenzverfahren bleibt die Geschäftsleitung im Amt und behält die Kontrolle über das operative Geschäft.
  2. Einsetzung eines Sachwalters: Obwohl die Geschäftsführung erhalten bleibt, wird ein Sachwalter bestellt. Dieser überwacht den Prozess, schützt die Interessen der Gläubiger und stellt sicher, dass die Geschäftsführung ihren Pflichten nachkommt.
  3. Ziel: Das Hauptziel der Eigenverwaltung ist die Sanierung des Unternehmens. Sie dient dazu, das Unternehmen oder zumindest Teile davon zu erhalten und möglichst viele Arbeitsplätze zu sichern.
  4. Antragstellung: Ein Unternehmen kann die Eigenverwaltung beim zuständigen Insolvenzgericht beantragen. Das Gericht entscheidet dann, ob die Voraussetzungen für die Eigenverwaltung gegeben sind.
  5. Voraussetzungen: Die Eigenverwaltung wird nur zugelassen, wenn keine Gründe vorliegen, die erwarten lassen, dass die Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Gläubiger führt.
     

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Insolvenzplan - Ein Instrument zur Unternehmenssanierung

Der Insolvenzplan stellt im deutschen Insolvenzrecht ein zentrales Instrument dar, mit dem eine geordnete Umstrukturierung und Sanierung von Unternehmen ermöglicht wird. Er bietet eine Alternative zur klassischen Abwicklung des Insolvenzverfahrens und ermöglicht es, Unternehmen trotz finanzieller Schwierigkeiten fortzuführen und zu sanieren.

 

Was ist ein Insolvenzplan?
 

Ein Insolvenzplan ist ein schriftliches Dokument, das die geplanten Maßnahmen zur Umstrukturierung und Sanierung eines in Insolvenz geratenen Unternehmens beschreibt. Er wird in der Regel vom Schuldner in Zusammenarbeit mit einem Insolvenzverwalter oder Sachwalter und weiteren Beratern ausgearbeitet.

 

Struktur des Insolvenzplans:

  1. Teil A – Allgemeiner Teil: Hier werden die Grundlagen des Plans dargelegt, die Ursachen der Insolvenz analysiert und die Ziele des Plans beschrieben.
  2. Teil B – Besonderer Teil: In diesem Abschnitt werden die konkreten Maßnahmen zur Umsetzung des Plans detailliert beschrieben. Hierzu gehören beispielsweise Regelungen zur Befriedigung der Gläubiger, zur Umstrukturierung von Schulden oder zur Neuausrichtung des Unternehmens.
     

 

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