Eigenverwaltung gemäß § 270 InsO 
 

In der deutschen Insolvenzordnung (InsO) stellt die Eigenverwaltung ein alternatives Verfahren zur herkömmlichen Insolvenzverwaltung dar. Dieses Modell ermöglicht es dem Schuldner, unter Aufsicht eines Sachwalters sein Unternehmen oder seinen Betrieb selbstständig fortzuführen und zu sanieren, anstatt die Kontrolle an einen externen Insolvenzverwalter abzugeben.

 

Kernaspekte der Eigenverwaltung:

  1. Erhalt der Geschäftsführung: Im Gegensatz zum regulären Insolvenzverfahren bleibt die Geschäftsleitung im Amt und behält die Kontrolle über das operative Geschäft.
  2. Einsetzung eines Sachwalters: Obwohl die Geschäftsführung erhalten bleibt, wird ein Sachwalter bestellt. Dieser überwacht den Prozess, schützt die Interessen der Gläubiger und stellt sicher, dass die Geschäftsführung ihren Pflichten nachkommt.
  3. Ziel: Das Hauptziel der Eigenverwaltung ist die Sanierung des Unternehmens. Sie dient dazu, das Unternehmen oder zumindest Teile davon zu erhalten und möglichst viele Arbeitsplätze zu sichern.
  4. Antragstellung: Ein Unternehmen kann die Eigenverwaltung beim zuständigen Insolvenzgericht beantragen. Das Gericht entscheidet dann, ob die Voraussetzungen für die Eigenverwaltung gegeben sind.
  5. Voraussetzungen: Die Eigenverwaltung wird nur zugelassen, wenn keine Gründe vorliegen, die erwarten lassen, dass die Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Gläubiger führt.

Vorteile der Eigenverwaltung:

  • Kontinuität: Die Geschäftsleitung kann das Unternehmen weiterhin führen, wodurch eine Kontinuität im operativen Geschäft gewährleistet wird.
  • Fachkenntnis: Wer kennt das Unternehmen besser als die eigene Geschäftsleitung? Dieses Wissen wird in der Eigenverwaltung optimal genutzt.
  • Akzeptanz: Bei Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern wird dieses Verfahren oftmals besser akzeptiert, da die bekannten Ansprechpartner erhalten bleiben.
  • Sanierungschance: Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Eigenverwaltung die Chancen einer erfolgreichen Sanierung und Fortführung des Unternehmens erhöhen.

 

Warum SchmidtPartner?

  • Umfassende Beratung: Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung zu den Möglichkeiten und Voraussetzungen der Eigenverwaltung.
  • Erfahrung und Expertise: Unser Team hat langjährige Erfahrung im Bereich Insolvenzrecht und kann Sie optimal durch den Prozess der Eigenverwaltung begleiten.
  • Individualität: Jedes Unternehmen ist einzigartig, und unsere Herangehensweise spiegelt das wider. Wir entwickeln individuelle Strategien und Lösungen, die auf Ihre spezifische Situation zugeschnitten sind.

 

Die Eigenverwaltung gemäß § 270 InsO bietet Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten eine Chance, unter eigener Regie und mit Unterstützung eines Sachwalters den Turnaround zu schaffen. Mit SchmidtPartner an Ihrer Seite haben Sie einen kompetenten Partner, der Sie durch den gesamten Prozess begleitet.

 

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